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- 30. April 2010: work & care Praxistools. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt dieses neue Projekt. Praxispartner sind der familienservice (thkt GmbH) in Winterthur und die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Stadt (Laufzeit Mai 2010-Oktober 2011).
- 26. März 2010: "work & care 2" Folgeprojekt vom Nationalfonds/DORE bewilligt! Mit drei neuen Praxispartnern in der Region Aarau (Klinik Barmelweid, Pflegezentrum Lindenfeld und Krebsliga Aargau) untersuchen wir, wie erwerbstätige pflegende Angehörige innerhalb des Gesundheitswesens Beachtung finden. Wir untersuchen diese Frage in den drei Settings Akutversorgung und Rehabilitation, Langzeitpflege und häusliche Pflege. Zudem ergänzen wir den bisherigen Fokus auf Demenz mit den Auswirkungen anderer Krankheitsverläufe auf die Erwerbstätigkeit der Angehörigen. (Laufzeit Mai 2010-April 2012)
- 11. November 2009: Ein neues Informationsblatt der Schweizerischen Alzheimervereinigung hilft erwerbstätigen pflegenden Angehörigen und Firmen, dass Beruf und Pflege besser vereinbart werden können: http://www.alz.ch/d/data/data_805.pdf.
- 28. Oktober 2009: Eine Tagung in Basel stösst auf gutes Medienecho: Mit dem demographischen Wandel der Gesellschaft müssen sich viele nicht nur um den Nachwuchs kümmern, sondern gleichzeitig auch ihre betagten Eltern versorgen. Daher sind immer mehr Menschen auf Arbeitsbedingungen angewiesen, die ihnen das ermöglichen. Medienberichte in der Basler Zeitung (pdf siehe Publikationen) und im Echo der Zeit auf Radio DRS 1: http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/echo-der-zeit/2646.sh10105136.html (siehe Betreuung von Angehörigen als neue Aufgabe)
- 3. September 2009: Die 6. IV-Revision sieht vor, dass pflegende Angehörige (Kinder, Eltern, Grosskinder, Grosseltern, Partnerin resp. Partner der versicherten Person) nicht über das Assistenzbudget finanziert werden können mit folgender Begründung: Der Ausschluss von direkten Familienangehörigen ergibt sich aus dem Umstand, dass eine finanzielle Abgeltung von Familienarbeit, welche mehrheitlich durch Frauen erbracht wird, eine übergeordnete gesellschaftspolitische Frage ist, die nicht im Rahmen dieser Vorlage behandelt werden kann. Sie wird heute mittels Betreuungsgutschriften der AHV gewürdigt (Artikel 29septies AHVG). Zudem kann die Hilflosenentschädigung zur Entschädigung von Angehörigen verwendet werden und der Erwerbsausfall von Angehörigen infolge der Pflege von Angehörigen wird im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen entschädigt. Eine darüber hinausgehende Entschädigung von Angehörigen würde zu deutlichen Mehrkosten für die IV führen und in erster Linie zu einer Erhöhung des Haushaltseinkommens, nicht aber unbedingt zu mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung führen, wenn sich die Betreuungssituation kaum ändert. Für eine Verbesserung der Betreuungssituation der Menschen mit einer Behinderung oder für eine zeitliche Entlastung von pflegenden Familienmitgliedern genügt es, wenn familienexterne Personen anerkannt werden. http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1696/Bericht.pdf, S. 51, Vernehmlassungsfrist bis 15. Oktober 2009)
- 31. Juli 2009: Haben Sie Fragen zu Sozialversicherungen? Im "work & care" Projekt erreichen uns immer wieder Anfragen von erwerbstätigen pflegenden Angehörigen. Wir empfehlen Ihnen den unabhängigen Sozialversicherungsexperten Hans Mangold, der mit der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege vertraut ist. Sie erreichen ihn unter: 079 356 42 37, 091 857 63 21, burofm@aol.com
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